Der Digitalbonus Thüringen ist gestartet

Ab 15. Juli 2018 ist es möglich, mit dem “Digitalbonus” eine Förderung in Höhe von 15.000 € für Digitalisierungsprojekte im Unternehmen zu beantragen. Als App-Agentur können wir Sie dabei tatkräftig unterstützen, den Bonus in Anspruch zu nehmen. Was Sie dafür unternehmen müssen, erfahren Sie hier.

Was ist der Digitalbonus Thüringen?

Der Digitalbonus Thüringen ist eine Förderung der Thüringer Aufbaubank für digitale Projekte in Unternehmen. Mit ihm sollen Betriebe in Thüringen motiviert werden, einen erheblichen Digitalisierungsfortschitt zu realisieren. Projekte werden bis zu 15.000 € bezuschusst, die Eigenleistung des Unternehmens muss jedoch zu min. 50 % gesichert sein. Um die Förderung zu beantragen, müssen folgende Dokumente (hier zum Download) ausgefüllt werden:

  1. Antrag auf einen Zuschuss Digitalbonus Thüringen
  2. De-minimis-Erklärung
  3. Negativerklärung zur Mitgliedschaft in extremistischen Gruppierungen
  4. KMU-Bewertung
  5. Durchfinanzierungsbestätigung der Hausbank oder durch den Steuerberater
  6. Gewerbeanmeldung in Kopie
  7. Konzept, welches das Vorhaben und die geplanten Ausgaben beschreibt sowie den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für Ihr Unternehmen verdeutlicht
  8. ggf. Beratungsbericht resultierend aus einer öffentlich geförderten Unternehmensberatung

Es gibt klare Regeln, was Unternehmen erfüllen müssen, um förderfähig zu sein – bis auf Punkt 7. Hier stellt sich die Frage, wie groß muss der “erhebliche Digitalisierungsfortschritt” sein, um gefördert zu werden?

 

Tipps für die Erfüllung des “erheblichen Digitalisierungsfortschritt”

Auch wenn es keine einheitliche Definition eines “erheblichen Digtalisierungsfortschritts” gibt, so gibt es eine Vielzahl an Orientierungspunkten. Zum Beispiel gibt die Thüringer Aufbaubank direkte Ausschlusskriterien, was NICHT als erheblicher Digitalisierungsfortschritt gewertet wird:

– Standard-Hardware (z.B. PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Fax, Scanner, Beamer oder Bildschirme)
– Standard-Software (z.B. übliche Betriebssysteme, Bürosoftware oder Buchhaltungssysteme)
– herkömmliche Webseiten und Webshops zur Unternehmens- und Produktpräsentation ohne tiefere funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe
– herkömmliche Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing und E-Mail-Marketing)
– Einführung von Social-Media-Kommunikationskonzepten etc.
– Schulung von Mitarbeitern
– gebrauchte Wirtschaftsgüter
– reine Ersatzbeschaffungen für bereits im Unternehmen verwendete Systeme
– Leistungen und Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen erbracht bzw. hergestellt oder erworben werden

Ist es aber nun ein erheblicher Digitalisierungsfortschritt, als Unternehmen den vierten 3D-Drucker zu kaufen? Wohl eher kaum. Es geht um eine Weiterentwicklung – das Einbinden und/oder Anbieten von neuen Technologien und Anwendungen. Wenn Sie Ihre Kunden bisher lediglich vor Ort bei Wartungen und Störungen betreuen konnten, dann ist es mit Sicherheit ein erheblicher Fortschritt, wenn Sie diesen Kunden demnächst eine App zur Verfügung stellen, die diesen Prozess digitalisiert. Und den wirtschaftlichen Wert können Sie sogar berechnen – in Arbeitsstunden die nicht unterwegs erbracht werden und die auch Ihr Kunde spart. Und in dieser Zeit können wiederum andere Leistungen erbracht werden. Somit können Sie auch die wirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens auf längere Sicht aufzeigen.

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Es ist also wichtig, Ihre bisherigen Prozesse / Methoden darzustellen und zu zeigen, wie dieser mit der geeigneten Technologie / Anwendung verbessert wird. Gern helfen wir Ihnen und beraten Sie zu den digitalen Möglichkeiten im Rahmen des Digitalbonus Thüringen. Wir als App-Agentur stehen Ihnen sehr gern als Partner zur Seite. Die verschiedenen Anwendungsfälle dazu finden Sie hier.

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